AGB

§1 Allgemeines

Die 4skulls UG (haftungsbeschränkt) betreibt im Internet u. a. unter der Domain „safetransfer.eu“ eine über das Internet nutzbare Softwareanwendung (im Folgenden: Dienst), die Unternehmen unterstützt, Dateien zu transferieren und zu teilen. Anbieter des Dienstes ist die 4skulls UG (haftungsbeschränkt), Hohenzollerndamm 120, 14199 Berlin (im Folgenden: safetransfer).

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch zukünftige Geschäftsbeziehungen, zwischen dem Nutzer und safetransfer. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Nutzers (auch z.B. Bezugsbedingungen, Einkaufsbedingungen) werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Geltung ist bei Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart. Jedem formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Nutzers wird ausdrücklich widersprochen.

§2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Nutzungsvertrages ist die Bereitstellung des Dienstes zur Nutzung der Funktionalitäten an den Nutzer. Der jeweilige Leistungsumfang richtet sich nach dem vom Nutzer gewählten Leistungspaket.

Für die Nutzung des Dienstes muss der Nutzer über einen Internetanschluss, ein internetfähiges Endgerät und einen aktuellen Internetbrowser verfügen, deren Kosten er selbst zu tragen hat.

Für die Nutzung des Dienstes muss der Nutzer ferner über ausreichende Zugangsberechtigungen innerhalb seines Unternehmens verfügen. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Dienst durch den Anbieter gelöscht. Die Schaffung, Aufrechterhaltung und Entfernung dieser Voraussetzung ist alleinige Aufgabe des Nutzers.

Kein Vertragsgegenstand ist die Erzielung eines bestimmten Verkaufserfolges. Safetransfer bietet lediglich die Nutzungsmöglichkeit für bestimmte Dienste, deren erfolgreicher Einsatz ist ausschließlich Aufgabe des Nutzers.

§3 Vertragsschluss

Die Nutzung des Dienstes ist nur im Rahmen eines Nutzungsvertrages möglich. Der Abschluss eines Vertrags über die Nutzung des Dienstes ist nur Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen möglich.

Der Nutzer ist verpflichtet, bei Abschluss eines Nutzungsvertrages nur wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person und dem Unternehmen zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten.

Safetransfer bietet zunächst den Abschluss von kostenlosen, laufzeitbeschränkten, im Leistungsumfang möglicherweise eingeschränkten und nur zu Testzecken vorgesehenen Nutzungsverträgen an. Hier ist bereits das Bereitstellen des Anmeldeformulars durch safetransfer ein Angebot zum Abschluss eines solchen Vertrages. Dieses Angebot nimmt der Nutzer an, indem er das Formular ausfüllt und dieses mit der dafür vorgesehenen Schaltfläche absendet.

Darüber hinaus bietet safetransfer auch den Abschluss von kostenpflichtigen Nutzungsverträgen an. Hierzu kann der Nutzer in seinem Benutzerkonto die zur Verfügung stehenden Leistungspakete einsehen und auswählen. Diese Auswahlmöglichkeit ist bereits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages. Dieses Angebot nimmt der Nutzer an, indem er das Paket auswählt und dies mit der entsprechenden Schaltfläche bestätigt.

Der Nutzer hat jeweils die Möglichkeit, vor Absenden seiner Vertragserklärung seine Angaben zu prüfen und ggf. durch Ändern der entsprechenden Felder zu korrigieren. Ferner kann er die von ihm ausgewählten Leistungen prüfen und durch Betätigen der entsprechenden Auswahlboxen ändern.

Safetransfer wird dem Nutzer den Eingang der Vertragserklärung unverzüglich durch Zusenden einer E-Mail bestätigen. Für den Abschluss des Vertrages steht die deutsche Sprache zur Verfügung. Der Vertragstext wird von safetransfer gespeichert, ist dem Nutzer jedoch nicht zugänglich.

§4 Bereitstellung des Dienstes

Der Dienst wird dem Nutzer bei kostenlosen Nutzungsverträgen mit Registrierung, bei kostenpflichtigen Nutzungsverträgen mit Freischaltung durch safetransfer bereitgestellt.

Jeder einzelne Benutzer innerhalb eines Nutzerkontos ist gesondert vom Nutzer anzulegen, die Nutzung von gemeinsamen Benutzeraccounts durch mehrere Mitarbeiter ist nicht gestattet.

Übergabepunkt für die Bereitstellung des Dienstes ist der Routerausgang des Rechenzentrums von safetransfer. Safetransfer schuldet eine Verfügbarkeit des Dienstes am Übergabepunkt von 98% im Jahresmittel.

§5 Nutzungsbefugnis, Rechte

Safetransfer räumt dem Nutzer das einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht ein, den Dienst während der Laufzeit des Vertrages für eigene Unternehmenszwecke zu nutzen.

Nicht eingeräumte Rechte stehen dem Nutzer nicht zu. Der Nutzer ist insbesondere nicht berechtigt, Dritten den Dienst zur Nutzung zu überlassen oder mittels des Dienstes Leistungen für Dritte zu erbringen. Hiervon ausgenommen sind Dienstleiter, die unmittelbar für den Kunden tätig werden.

Ebenfalls nicht gestattet ist das Anfertigen und Veröffentlichen von Screenshots der Benutzeroberfläche des Dienstes.

Sofern und soweit während der Laufzeit des Nutzungsvertrages auf dem Server von safetransfer eine Datenbank, Datenbanken oder ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, stehen alle Rechte hieran dem Nutzer zu. Der Nutzer bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken bzw. Datenbankwerke.

6 Entgelt, Zahlung

Soweit die Nutzung des Dienstes kostenpflichtig ist, richten sich die Kosten nach den Angaben in der jeweiligen Preisliste. Alle Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Soweit die Preise an den Umfang der Nutzung der Dienste im Zusammenhang mit einer bestimmten Plattform anknüpfen und der Nutzer den Zugriff hierauf unterbindet, bestimmt sich die Vergütung nach dem Schnitt der vorausgegangenen drei Monate. Läuft der Vertrag noch keine drei Monate, bestimmt sich die Vergütung nach dem Schnitt der bisherigen Laufzeit.

Alle Zahlungen sind entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu entrichten und können mittels der angebotenen Zahlungsverfahren erbracht werden. Safetransfer hat mit dem Einzug von Forderungen einen qualifizierten Payment Provider beauftragt, der auch die Zahlungsinformationen speichert.

Soweit die Parteien die Zahlungsart „Lastschrift” vereinbaren, erteilt der Nutzer safetransfer zum Einzug der jeweils fälligen Forderung, auch für wiederkehrende Zahlungen und Verbindlichkeiten in wechselnden Höhen ein SEPA-Basis-Mandat / SEPA-Firmen-Mandat. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird, soweit zulässig, auf 1 Tag verkürzt. Der Nutzer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen.

Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung eines Zahlungsauftrags entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch safetransfer verursacht wurde. Zusätzlich erhebt safetransfer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10€ netto.

Die Rechnungsstellung durch safetransfer erfolgt in elektronischer Form. Eine Übersendung findet per E-Mail statt. Daneben kann safetransfer dem Nutzer die Möglichkeit einräumen, Rechnungsdokumente im Nutzerkonto selbst in Dateiform abzurufen. Wünscht der Nutzer zusätzlich einen Versand auf dem Postweg, ist safetransfer berechtigt, hierfür einen Pauschalbetrag gemäß der Preisliste zu verlangen.

§7 Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers, Sicherungskopien

Der Nutzer wählt zum Zwecke der Nutzung des Dienstes Zugangsdaten. Der Nutzer ist verpflichtet, diese Zugangsdaten geheim zu halten und safetransfer über den Verlust oder die unbefugte Nutzung der Zugangsdaten durch Dritte unverzüglich zu unterrichten. Dem Nutzer ist es nicht gestattet, Zugangsdaten Dritten zur Verfügung zu stellen. safetransfer ist berechtigt, Zugangsdaten zu sperren, falls ein Verdacht einer unbefugten Nutzung oder eines Missbrauchs der Daten vorliegt.

Der Nutzer darf den Dienst nur für eigene unternehmerische Zwecke nutzen.

Der Nutzer ist verpflichtet, regelmäßig die im Dienst gespeicherten Daten durch Download zu sichern.

Soweit der Dienst Schnittstellen zu Systemen Dritter bereitstellt, trifft die Pflicht zur Kontrolle der eingehenden oder ausgehenden Daten auf Konsistenz, Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität ausschließlich den Nutzer.

Soweit der Nutzer feststellt, dass der Dienst nicht oder nicht ordnungsgemäß arbeitet, ist er verpflichtet, safetransfer hiervon in Textform unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Nutzer ist in diesem Fall aus Schadensminderungsgesichtspunkten ebenfalls verpflichtet, unerwünschte Änderungen an seinen Angeboten auf den Handelsplattformen wieder rückgängig zu machen.

Dem Nutzer obliegen die steuerlichen und handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten, z.B. nach §§ 238, 257 HGB, § 147 AO.

8 Datenschutz

Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Nutzer personenbezogene Daten Dritter, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen hierzu berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes safetransfer von Ansprüchen Dritter frei.

Safetransfer weist darauf hin, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten Dritter über safetransfer im Regelfall eine Auftragsdatenverarbeitung darstellt. Zur datenschutzrechtlichen Regelung dieses Vertragsverhältnisses stellt safetransfer einen Mustervertrag in der Safetransfer Software zur Verfügung.

Safetransfer ist berechtigt, die Daten der Nutzer in anonymer Form statistisch auszuwerten und für eigene Zwecke, auch für Werbezwecke zu verwenden. Dies dient insbesondere der Weiterentwicklung der Dienste.

§9 Haftung

Safetransfer haftet dem Nutzer gegenüber bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle selbst sowie durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Safetransfer im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

Im Übrigen haftet safetransfer nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.

Die verschuldensunabhängige Haftung von safetransfer auf Schadensersatz nach §536a BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen, die vorstehenden Absätze bleiben unberührt.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden besteht nicht.

§10 Laufzeit, Kündigung

Der Vertrag über eine kostenlose Nutzung beginnt mit Vertragsschluss, läuft für den festgelegten Zeitraum und kann von jeder der Parteien ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Die Laufzeit des Vertrages über eine kostenpflichtige Nutzung des Dienstes beginnt mit Freischaltung durch safetransfer und läuft für den jeweils vereinbarten Zeitraum. Die Laufzeit eines Vertrages über eine kostenpflichtige Nutzung des Dienstes verlängert sich automatisch um die gewählte Laufzeit, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.

Der Vertrag kann durch die Nutzung der online bereitgestellten Funktion zum Deaktivieren der Verlängerung vom Nutzer ohne Einhaltung einer Frist zum Laufzeitende gekündigt werden. Dies wird safetransfer unverzüglich bestätigen.

Im Übrigen bedarf die Kündigung, auch die von safetransfer zumindest der Textform, hierfür gilt zudem eine Frist von 7 Tagen zum jeweiligen Laufzeitende.

Unberührt bleibt die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Diese Kündigung bedarf ebenfalls der Textform.

Eine Kündigung gegenüber safetransfer per E-Mail ist an support@safetransfer.eu zu richten.

Stellt der Nutzer die Nutzung des Dienstes vor Ablauf der Kündigungsfrist einseitig ein, so bleibt seine Pflicht zur Entrichtung der Vergütung hiervon unberührt.

Ist der Kunde mit der Zahlung der monatlichen Kosten oder mit sonstigen Zahlungsverpflichtungen nicht nur geringfügig im Zahlungsverzug, so kann safetransfer bei Fortdauer der Zahlungsverpflichtung die Nutzungsberechtigung der Dienste bis zur vollständigen Nacherfüllung des Zahlungsverzuges entziehen und/oder die Inanspruchnahme weiterer Leistungen solange verweigern.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt neben dem Recht zum Entzug der Nutzungsberechtigung unberührt.

Kündigt safetransfer den Vertrag nach entsprechender Abmahnung im Fall sonstiger Leistungspflichtverletzungen des Kunden oder Fristsetzung zur Nacherfüllung im Fall des Zahlungsverzugs, ist der Kunde zur Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes statt der Leistung in Höhe der monatlichen Kosten für die vertragliche Restlaufzeit verpflichtet. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn der Kunde eine Lastschrift zurückbucht, in diesem Fall ist safetransfer auch ohne Abmahnung zu einer Kündigung berechtigt. Die monatlichen Kosten werden aufgrund des Rechnungsdurchschnitts der vorausgegangenen 3 Monate berechnet. Sind seit Vertragsbeginn keine 3 Monate vergangen, gilt der Durchschnitt der bislang vorausgegangenen Zeit als Berechnungsgrundlage. Den Parteien bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein höherer, niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

§11 Änderungen dieser AGB, Übertragung von Rechten

Safetransfer hat das Recht, die Bestimmungen bezüglich der zu erbringenden Leistung nach billigem Ermessen in Abwägung der technischen Erfordernisse und Marktgegebenheiten zu ändern, soweit dies für den Nutzer zumutbar ist.

Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden im Dienst veröffentlicht. Über Änderungen der AGB, die nicht unter Abs. 1 fallen, wird der Nutzer in Textform informiert. Die Änderungen werden wirksam, sofern der Nutzer den jeweiligen Änderungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Auf die Bedeutung seines Schweigens wird der Nutzer zusammen mit der Änderungsmitteilung informiert. Widerspricht der Nutzer der Änderung, ist safetransfer berechtigt, den Vertrag ordentlich zum Laufzeitende zu kündigen. Macht safetransfer von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird der Vertrag zu den bis dahin geltenden Bedingungen fortgesetzt.

Safetransfer ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist das Mitglied berechtigt, sich vom Nutzungsvertrag zu lösen.

§12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von safetransfer. Dasselbe gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.